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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16 (https://dejure.org/2018,89303)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 1 KR 220/16 (https://dejure.org/2018,89303)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 1 KR 220/16 (https://dejure.org/2018,89303)
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  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne des § 1 b Abs. 2 BetrAVG gezahlt wurden (vgl. BSG, Beschluss vom 13. September 2017 - B 12 KR 49/17 B, Rdnr. 6 mit Bezugnahme auf Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - BSGE 108, 63 Rdnr. 17).

    Ein Lebensversicherungsvertrag wird nämlich nur dann nicht mehr innerhalb des institutionellen Rahmens des Betriebsrentenrechts fortgeführt, wenn der Arbeitnehmer in die Stellung des Versicherungsnehmers einrückt (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - Rdnr. 29).

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Das BVerfG habe diese Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (Bezugnahme auf Nichtannahmebeschlüsse vom 7. April 2008 - 1 BvR 1924/07 und vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08).
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Das BVerfG habe diese Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (Bezugnahme auf Nichtannahmebeschlüsse vom 7. April 2008 - 1 BvR 1924/07 und vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Leistungen aus einer Direktversicherung gehören selbst dann zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitnehmers selbst beruhen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R -).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtige Einnahmen der betrieblichen Altersversorgung ist - wie hier - bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung gegeben (LSG Saarland, Urteil vom 14. Juli 2015 - L 2 KR 173/14 - Rdnr. 20 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 24/09 R - Rdnr. 14).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Dazu reicht nach der Rechtsprechung des BSG aus, dass ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen und einer früheren Beschäftigung besteht und dass die Leistungen jedenfalls zum Teil dazu bestimmt sind, Einkommen aus der früheren Beschäftigung zu ersetzen (so bereits Urteil des Senats vom 11. Juli 2014 - L 1 KR 10/14 - juris Rdnr. 42 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - L 1 KR 10/14

    KVdR - Versorgungsbezüge - Pensionssicherungsverein - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Dazu reicht nach der Rechtsprechung des BSG aus, dass ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen und einer früheren Beschäftigung besteht und dass die Leistungen jedenfalls zum Teil dazu bestimmt sind, Einkommen aus der früheren Beschäftigung zu ersetzen (so bereits Urteil des Senats vom 11. Juli 2014 - L 1 KR 10/14 - juris Rdnr. 42 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R).
  • LSG Saarland, 14.07.2015 - L 2 KR 173/14

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Einmalzahlung aus einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtige Einnahmen der betrieblichen Altersversorgung ist - wie hier - bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung gegeben (LSG Saarland, Urteil vom 14. Juli 2015 - L 2 KR 173/14 - Rdnr. 20 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 24/09 R - Rdnr. 14).
  • BSG, 13.09.2017 - B 12 KR 49/17 B

    Beiträge zur Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 220/16
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne des § 1 b Abs. 2 BetrAVG gezahlt wurden (vgl. BSG, Beschluss vom 13. September 2017 - B 12 KR 49/17 B, Rdnr. 6 mit Bezugnahme auf Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R - BSGE 108, 63 Rdnr. 17).
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